Haus- und Benutzungsordnung
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt die Nutzung der Vereinsräumlichkeiten und der Rennanlage an der Bucherstrasse 12 in Affeltrangen. Sie dient dem Werterhalt der Einrichtung und dem reibungslosen Miteinander. Sie gilt für alle Mitglieder und Gäste. Mit dem Betreten der Räume wird diese Ordnung anerkannt.
Elektronische Zutrittsmedien sind persönlich und unübertragbar. Mitglieder haben jederzeit Zutritt. Gäste dürfen die Anlage nur während der offiziellen Öffnungszeiten oder in Anwesenheit mindestens eines Mitglieds betreten.
2. Videoüberwachung und Datenschutz
- Hinweispflicht & Zweck: Zur Wahrung des Hausrechts, Diebstahlprävention und zum Schutz der Infrastruktur werden die Räume videoüberwacht. Ein Hinweisschild ist im Eingangsbereich angebracht.
- Verbot privater Kameras: Das Installieren oder Betreiben eigener, privater Kameras ist strikt untersagt.
- Zugriff & Löschung: Nur der Vorstand hat Zugriff auf die Aufzeichnungen. Daten werden nach 240 Stunden (10 Tagen) automatisch überschrieben, sofern kein Vorfall vorliegt.
- Foto-/Videoaufnahmen: Bei Events können Aufnahmen für Vereinsmedien gemacht werden. Bei Übersichtsaufnahmen wird das Einverständnis vorausgesetzt. Porträts werden nur mit mündlicher Einwilligung veröffentlicht. Widersprüche sind direkt dem Fotografen oder Vorstand zu melden.
3. Nutzung auf eigene Gefahr, Haftung und Versicherung
- Eigene Gefahr: Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Haftungsausschluss: Der Verein Swiss Micro Racer übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Schäden an Fahrzeugen, Fernsteuerungen, Akkus oder privatem Zubehör. Schäden am eigenen Fahrzeug sind stets Sache des Fahrers.
- Haftung der Nutzer: Nutzer haften vollumfänglich für alle von ihnen an der Vereinsinfrastruktur, Zeitmessung, Bahn oder an Drittpersonen verursachten Schäden.
- Versicherung: Eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer. Eltern haften für ihre Kinder.
- Gesetzliche Haftung: Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Vereins bleibt gemäss Art. 100 OR vorbehalten.
4. Allgemeine Regeln für den RC-Auto-Sport
- Es gelten die Regeln des fairen Umgangs (Fairplay). Den Anweisungen von Rennleitung und Vorstand ist Folge zu leisten.
- Gegenseitige Rücksichtnahme auf der Strecke ist Pflicht. Absichtliches Rammen oder unsportliches Verhalten kann zum Ausschluss vom Fahrbetrieb führen.
- Ein freundlicher Umgangston wird vorausgesetzt; Aggressionen und Beleidigungen werden nicht toleriert.
- Fahrzeuge müssen dem gültigen Vereinsreglement entsprechen. Reifenhaftmittel, welche die Bahn beschädigen oder dauerhaft verschmutzen, sind verboten.
5. Nutzung von Vereins-Mietautos
- Sorgfaltspflicht: Mietfahrzeuge und Fernsteuerungen sind mit grösster Sorgfalt zu behandeln.
- Verschleiss: Normaler fahrbetriebsbedingter Verschleiss ist durch die Mietgebühr abgegolten.
- Grobe Fahrlässigkeit: Für Schäden durch mutwilliges, grob fahrlässiges oder unsportliches Verhalten (z. B. Geisterfahren, Fahren unter Alkoholeinfluss) haftet der Mieter vollumfänglich. Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt.
6. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit
· Arbeitsplätze für Gäste und Mitglieder: Die allgemeinen Arbeitsplätze müssen nach jeder Benutzung komplett geräumt, von jeglichen Abfällen befreit und sauber hinterlassen werden. Das Löten ist ausschliesslich auf hitzebeständigen Unterlagen gestattet.
· VIP-Arbeitsplätze: Jedem VIP-Mitglied wird ein fester Arbeitsplatz von maximal 1,2 m Breite zur Verfügung gestellt. Dieser Platz darf individuell eingerichtet, jedoch baulich nicht verändert werden (z. B. keine Bohrungen oder permanenten Verklebungen an den Tischen). Sämtliche Schäden an den Tischen des Klubs müssen vor einem allfälligen Austritt auf eigene Kosten fachgerecht instand gestellt bzw. die Tische im Originalzustand übergeben werden. Die normale Abnutzung ist hiervon ausgenommen.
· Arbeitsplätze für Kinder von VIP-Mitgliedern: Kinder von VIP-Mitgliedern dürfen ebenfalls einen Arbeitsplatz belegen. Pro VIP-Mitglied darf jedoch maximal ein zusätzlicher Platz für die eigenen Kinder reserviert werden. Dies ist nur zulässig, sofern nach der Reservierung jederzeit mindestens 8 Gästeplätze frei bleiben. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass die Kinder regelmässig aktiv am Fahrbetrieb teilnehmen (mindestens 1-mal pro Monat). Dieser Anspruch kann vom Vorstand bei Kapazitätsengpässen jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Für allfällige Schäden an diesen Arbeitsplätzen
haftet das VIP-Mitglied analog zur obigen Regelung.
· Entsorgung: Alle anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäss in die entsprechenden Behälter zu trennen. Sondermüll (wie defekte LiPo-Akkus, Chemikalien oder Elektronikschrott) darf keinesfalls im Hausmüll entsorgt werden. Dieser muss vom Verursacher zwingend eigenverantwortlich wieder mitgenommen und fachgerecht entsorgt werden.
· Brandschutz: Das Laden von LiPo-Akkus ist nur unter ständiger Aufsicht gestattet. Sowohl für das Laden als auch für das Lagern von LiPo-Akkus sind zwingend die dafür vorgesehenen Sicherheitsbehälter (LiPo-Sack oder LiPo-Koffer) zu verwenden. Im Falle eines Akkubrandes sind die bereitgestellten Löschmittel (z. B. Löschdecke oder Feuerlöscher) zu verwenden; der betroffene Akku ist danach unverzüglich ins Freie zu bringen.
· Infrastruktur: Jegliche Schäden an der Zeitmessung, der Rennstrecke oder dem Gebäude sind dem Vorstand sofort zu melden. Das Tragen von Strassenschuhen ist in der gesamten Indoor-Anlage (Fahrerlager und Bahnbereich) strikt verboten. Es sind saubere Hausschuhe oder Socken zu tragen.
7. Sicherheit und Verhalten im Verein
- Kinder unter 12 Jahren müssen von einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden.
- Illegale Drogen sowie das Rauchen/Dampfen (E-Zigaretten) sind im Gebäude verboten. Rauchen ist nur im Aussenbereich gestattet. Alkohol ist auf ein vernünftiges Mass zu beschränken.
- Übernachtungsverbot: Aus bau-, zonen- und brandschutzrechtlichen Gründen ist das Übernachten oder Wohnen in den Vereinsräumlichkeiten strikt untersagt.
8. Ruhezeiten und Nachbarschaft
- Die kommunale Nachtruhe ab 22:00 Uhr ist einzuhalten. Auch bei Nachtaufenthalten in den Räumen ist ungebührlicher Lärm zu unterlassen. Lärm im Aussenbereich ist zum Schutz der Nachbarschaft zu vermeiden.
9. Schlussbestimmungen
- Der Vorstand kann bei Verstössen ein temporäres oder dauerhaftes Hausverbot aussprechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen besteht nicht.
- Gerichtsstand ist der Vereinssitz. Diese Ordnung tritt per sofort in Kraft.
Affeltrangen, Juli 2026
Der Vorstand, Swissmicroracer